Arbeitseinsätze

Mitteilung des Vorstands: Arbeitseinsatz auf dem Gelände der Nachtheinichte

Im Objekt Nachthainichte müssen demnächst dringend folgende Arbeiten durchgeführt werden:
   – Abmähen der Grasflächen
   – Schilfschneiden an den Angelplätzen
Motorsensen und Benzin werden vor Ort bereitgestellt.
Somit besteht die Möglichkeit, die von jedem Mitglied zu leistenden Stunden zu absolvieren.

Anmeldungen hierzu werden bei Günther Pakendorf (034909-82602) oder Rüdiger Hiebsch ( 015783439266) entgegengenommen. Ein konkreter Termin zur Durchführung der Arbeitseinsätze kann erst nach Anmeldung der Teilnehmer  festgelegt werden.

Es wird um eine rege Teilnahme gebeten. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, die Stunden zu individuellen Terminen (also nicht nur am letzten Samstag im Monat) nach vorheriger Abprache abzuleisten.

Termine und Planung

Ihr findet alle Arbeitseinsätze mit Treffpunkt in unserem Veranstaltungskalender und am Aushang am Vereinsheim. Wir versuchen, zusätzliche Informationen mitzugeben, wenn etwas Spezielles gebraucht wird und freuen uns über euer Feedback.

Wichtig: Für die Organisation der Arbeitseinsätze melde dich bitte mindestens 3 Tage vorher an.
Wer rüdigers Telefonnummer hat, kann ihn einfach kurz anrufen. Ansonsten sende eine kurze E-Mail mit Namen und Teilnahmetermin an arbeitseinsatz@av-aken.de.


Arbeitsleistung und Abgeltung

Zu leistende Arbeitseinsätze werden von der Mitgliederversammlung beschlossen.

Es ist vorgesehen, an jedem letzten Sonnabend im Monat Arbeitseinsätze stattfinden zu lassen. Abweichend davon besteht auch die Möglichkeit, die Arbeitseinsätze zu individuellen Terminen abzuleisten. Ihr findet die Termine und Treffpunkte links im Kalender, dort könnt ihr Euch auch anmelden.

  • Arbeitsleistung 2 x je 4 Stunden an getrennten Tagen
  • 7,50 EURO Ersatzleistung für jede nicht geleistete Stunde
  • Die Stunden sind bis zum 31.10.2020 zu den bekannten Terminen abzuleisten.
  • Die Nachweispflicht für geleistete Stunden liegt beim Mitglied selbst (Fischereierlaubniskarte des Landesverbandes Sachsen-Anhalt, Rückseite). Alle weiteren im Vorjahr getroffenen Regelungen gelten ergänzend.